Wer länger erkrankt ist, sollte sich um seinen Urlaubsanspruch kümmern, denn dieser verfällt 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Zusätzlich kann ein bereits verfallender Anspruch nicht abgegolten werden.
Jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten pro Jahr bis zu vier Tage mehr Urlaub! Das verdanken sie einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März 2012. Das kann auch Folgen für den Urlaubsanspruch aus dem Jahr 2011 haben. Sobald bekannt ist, wie unser Dienstgeber das handhaben wird, werden wir Sie informieren.
Ab dem 01.04.2012 gilt sowohl in der verfassten Kirche wie in der Diakonie die staatliche Bildschirmarbeitsverordnung.
Eigene Altersteilzeitregelungen für Kirche und Diakonie werden in der ARK weiter diskutiert. Allerdings gilt festzuhalten, dass das staatliche Altersteilzeitgesetzt selbstverständlich weiterhin in Kraft ist (Aufstockung 20% d.h.60% Vergütung) und auf dieser Basis auch Altersteilzeitverträge in Kirche und Diakonie abgeschlossen werden können. Ein Rechtsanspruch auf einen Altersteilzeitvertrag besteht jedoch nicht.
Eine Übersicht über kirchliche Vertrauensärzte können Sie im Bedarfsfall über die MAV beziehen.
Hier können Sie sich das aktuelle Formblatt für Einstellungen wie auch das Formblatt für Kündigungen als pdf-Datei herunterladen.