


verkündigen
Der Soldat hat einen Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Die Teilnahme am Gottesdienst ist freiwillig. (§ 36 Soldatengesetz vom 19.03.1956)
ermutigen
Seelsorge: Ob dienstlich oder privat - wir sind als Seelsorger jederzeit ansprechbar für Soldaten und ihre Angehörigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einer Konfession oder Religion angehören. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie als Mensch in der Bundeswehr wahrgenommen werden und bestmögliche Unterstützung erhalten.
orientieren
Lebenskundliche Seminare: In einer offenen Atmosphäre sprechen wir mit Ihnen über Themen, die Ihren Dienst und Ihr persönliches Leben betreffen.
feiern
Rüstzeiten: In unseren komfortablen Tagungsstätten können Sie es sich an Leib, Seele und Geist gut gehen lassen.
begleiten
Einsatzbegleitung: Besonders in den belastenden Situationen des Auslandseinsatzes sind wir Partner für Sie. Erfahrungen zeigen, dass dort die Seelsorge noch stärker gefragt ist als zu Hause.
Wir beten für Sie .......... ....... und mit Ihnen